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Veröffentlichung der versicherungsmathematischen und statistischen Daten gemäß § 10a Abs. 2a des Versicherungsaufsichtsgesetzes:
Nach § 20 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts bei den Prämien oder Leistungen nur zulässig, wenn dessen Berücksichtigung bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist. Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führen. Diese sind gemäß dem Versicherungsaufsichtsgesetz geschlechtsneutral umzulegen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Nachweise durch öffentliche Statistiken zu den technischen Berechnungsgrundlagen.
In der Krankenversicherung ist der Beitrag i. d. R. vom Geschlecht abhängig. Dies liegt daran, dass die drei Rechnungsgrundlagen
Der Nachweis der Geschlechts- und Altersabhängigkeit ergibt sich aus den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem PKV-Verband veröffentlichten Statistiken:
Der PKV-Verband hat auf seiner Internet-Seite unter www.pkv.de/statistiken Informationen zum Nachweis der Unterschiede zwischen Frauen und Männern für die Kopfschäden und die Sterblichkeit hinterlegt. Ferner sind hier auch Links auf die Seiten der BaFin bzgl. der Stornowahrscheinlichkeiten angebracht.
In der Lebensversicherung ist der Beitrag bei allen für das Neugeschäft geöffneten Tarifen außer
vom Geschlecht abhängig, da die zu Grunde liegenden Rechnungsgrundlagen Sterbewahrscheinlichkeit und/oder Invalidisierungs- bzw. Reaktivierungswahrscheinlichkeit geschlechtsabhängig sind.
Der Nachweis der Geschlechtsabhängigkeit ergibt sich aus den von der Deutschen Aktuarvereinigung ermittelten Statistiken.
Ausarbeitung der Kölnischen Rückversicherungs-AG
In der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind die Beiträge darüber hinaus vom Beruf abhängig. Zur Abhängigkeit der Beiträge vom Geschlecht innerhalb der verschiedenen Berufsgruppen hat die Kölnische Rückversicherungs-AG eine entsprechende Ausarbeitung veröffentlicht:
Berufgruppenspezifische BUZ-Tarife: Rechnungsgrundlagen für Deutschland (GR 2003 I)
Unfallversicherung
Statistische Daten zeigen, dass bei der Risikobewertung in der Unfallversicherung das Geschlecht ein bestimmender Faktor ist. Der Nachweis dieser Geschlechtsabhängigkeit ergibt sich aus den von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten Statistiken. Der GDV stellt auf seiner Website www.gdv.de Informationen zum Nachweis über den unterschiedlichen statistischen Grundbedarf, d.h. dem Verhältnis zwischen Schadenaufwand und vereinbarter Versicherungssumme, zwischen Frauen und Männern für die Sparte Unfallversicherung zusammen.
Kraftfahrtversicherung
Auch in der Kraftfahrtversicherung ist das Geschlecht ein bestimmender Faktor bei der Risikobewertung. Der Nachweis dieser Geschlechtsabhängigkeit ergibt sich aus den von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) veröffentlichten Statistiken. Der GDV stellt auf seiner Website www.gdv.de Informationen zum Nachweis über den unterschiedlichen Schadenbedarf zwischen Frauen und Männern für die Sparte Kraftfahrtversicherung zusammen.